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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Active Solutions GbR

§ 1 Gegenstand des Unternehmens
Die Active Solutions GbR ist ein auf Telekommunikations- sowie auf Unternehmens-IT spezialisiertes Unternehmen. Sie arbeitet unter anderem mit Lieferanten und Dienstleistungserbringern zusammen, um Kunden der Active Solutions GbR beim Einkauf von Waren, Projektrealisierung, technischen Umstellungen, Kostenmanagement und bei dem Bezug von Dienstleistungen Preisvorteile bzw. Nutzungsvorteile verschaffen zu können. Zu diesem Zweck analysiert die Active Solutions GbR die betriebswirtschaftlichen Daten und Vertragsunterlagen des Kunden daraufhin, ob beim Bezug von Waren und Dienstleistungen ein Einsparpotential erzielbar ist. Der Auftraggeber (nachfolgend AG) ist daran interessiert, im Bereich der Telekommunikation sowie IT die Kosten zu minimieren und idealerweise die Bezugsbedingungen zu optimieren und will dazu das Know-how der Active Solutions GbR in Anspruch nehmen.

§ 2 Vertragsschluss
Diese AGB gelten für sämtliche Beratungsangebote der Active Solutions GbR und für sämtliche Verträge der Active Solutions GbR mit ihren Kunden, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommen Beratungsleistungen. Diesen Vertragsbedingungen entgegenstehende oder über ihren Regelungsgehalt hinausgehende Bedingungen des Auftraggebers entfalten gegenüber der Active Solutions GbR keine Wirkung. Dies gilt auch, wenn die Active Solutions GbR einen Vertrag durchführt, ohne den Bedingungen des Auftraggebers ausdrücklich zu widersprechen. Soweit Beratungsverträge oder -angebote der Active Solutions GbR schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden AGB abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen AGB vor.

§ 3 Gegenstand des Vertrags
Die Active Solutions GbR wird für den AG beratend tätig werden. Zu den Beratungstätigkeiten und Beratungsleistungen gehören die in der Anlage des Vertrages spezifizierten Aussagen und Vereinbarungen. Die Beratung erfolgt in unmittelbarer Abstimmung mit der Geschäftsleitung des Auftraggebers oder mit dem Auftraggeber in eigener Person, wobei Einzelheiten und weitergehende Teilaufgaben in einer Zusatzvereinbarung zum Vertrag getroffen werden. Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von Active Solutions GbR mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung nicht garantiert werden.

§ 4 Mitwirkungspflicht des AG
Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass der Active Solutions GbR auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Ausführung der Aufträge notwendigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden, Informationen erteilt und weitergeleitet werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der Aufträge von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Active Solutions GbR bekannt werden. Auf Verlangen der Active Solutions GbR hat der AG die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer von der Active Solutions GbR formulierten Erklärung zu bestätigen. Weitere Pflichten, wie z.B. Mitarbeiterüberlassung während der Tätigkeit im Hause des AG oder kostenlose Benutzung von Telekommunikationsgeräten des AG bedürfen keiner gesonderten Vereinbarung sofern die betrieblichen Abläufe des AG nicht beeinträchtigt werden.

§ 5 Experteneinsatz
Die Active Solutions GbR setzt für die Erfüllung des Vertrages eigene qualifizierte Mitarbeiter ein. Die Active Solutions GbR ist jedoch berechtigt, auch andere Dritte mit einzubinden. Dabei handelt es sich vorrangig um Experten aus dem Partnernetzwerk, das die Active Solutions GbR zu diesem Zwecke unterhält. Soweit Dritte hinzugezogen werden, übernimmt die Active Solutions GbR die Funktion eines Projektmanagers. Die Active Solutions GbR koordiniert und überwacht die Tätigkeit der Dritten und steht dem AG als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung.

§ 6 Datensicherung des Kunden
Wenn die von der Active Solutions GbR übernommenen Aufgaben Arbeiten an oder mit EDV-Geräten des Kunden mit sich bringen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Tätigkeiten eine leicht rekonstruierbare Sicherung der Daten vornehmen.

$ 7 Ausschluss rechtsberatender Tätigkeit
Die Active Solutions GbR schuldet im Rahmen des Vertragsverhältnisses keine Leistungen, die auf Rechtsberatung oder Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten gerichtet sind, auch wenn für diese Leistungen eine gesonderte Erlaubnis nicht erforderlich ist.

§ 8 Exklusivität
Der AG verpflichtet sich, bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen des Auftrages durch die Active Solutions GbR, Kontakte zu diesbezüglichen Vertragspartnern, Anbietern und Lieferanten ausschließlich der Active Solutions GbR zu überlassen. Eigene Kontaktaufnahmen sind im Vorwege schriftlich mit der Active Solutions GbR abzustimmen.

§ 9 Vertragsabschluss mit Lieferanten
Der AG schließt die aufgrund der Tätigkeiten von der Active Solutions GbR zustande kommenden Verträge mit Lieferanten und Dienstleistern ausschließlich im eigenen Namen ab. Die Active Solutions GbR ist weder berechtigt noch verpflichtet, im Namen des AG zu handeln, es sei denn, der AG beauftragt die Active Solutions GbR gesondert mit dem Vertragsabschluss.

§ 10 Geheimhaltung
Die Active Solutions GbR wird sämtliche Informationen, Unterlagen und sonstige Dokumente, die ihr vom AG im Rahmen der Abwicklung eines Auftrages erteilt oder übergeben worden sind, geheim halten, soweit die Informationen nicht allgemein zugänglich sind. Die Active Solutions GbR ist jedoch berechtigt, die der Geheimhaltung unterliegenden Daten Dritten, die in die Abwicklung des Auftrages von der Active Solutions GbR eingebunden sind, zu übermitteln, soweit Dritte sich der Geheimhaltungspflicht ebenfalls unterworfen haben. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt des Auftrags und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

§ 11 Leistungshindernisse
Die Active Solutions GbR kommt mit ihren Leistungen nur dann in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die Active Solutions GbR die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat die Active Solutions GbR z.B. einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die Active Solutions GbR mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig und von der Active Solutions GbR verursacht worden sind. Sind Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die Active Solutions GbR berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse die Leistung der Active Solutions GbR dauerhaft unmöglich, so wird die Active Solutions GbR von ihren Vertragspflichten frei. Soweit Pflichtverletzungen im Sinne von § 280 BGB von der Active Solutions GbR zu vertreten sind, gilt ergänzend § 12.

§ 12 Zahlungen
Soweit die Vertragsparteien zusätzlich nach dem jeweiligen Vertrag nicht geschuldete Leistungen vereinbaren, sind hierzu gesondert schriftlich Fest- oder Zeithonorare zu vereinbaren. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf das von der Active Solutions GbR angegebene Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des AG gefährdet, so kann die Active Solutions GbR die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen oder unbeschadet entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit die Active Solutions GbR nicht einen höheren Schaden nachweist. Die Active Solutions GbR ist berechtigt, Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.

§ 13 Haftung
Die Active Solutions GbR erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die Active Solutions GbR ist nicht verpflichtet, für die Erfüllung des Auftrags sämtliche Anbieter der in Frage kommenden Produkte auf ihre Leistungs- und Preisgestaltung zu überprüfen. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch darauf, dass die Active Solutions GbR den preisgünstigsten Anbieter ermittelt. Es bleibt vielmehr der Active Solutions GbR die alleinige Entscheidung überlassen, welche Anbieter von Produkten und/oder Dienstleistungen für die Auftragserfüllung herangezogen werden. Schadensersatzansprüche des AG sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von der Active Solutions GbR oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Active Solutions GbR oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen.

Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß § 4 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der Active Solutions GbR ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen. Die Active Solutions GbR übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheit gemäß § 6 beruhen.

Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die Active Solutions GbR verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.

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§ 13 Copyright
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§ 15 Schlussbestimmungen
Auf den Abschluss und die Durchführung dieses Vertrages findet neben den individuellen Absprachen und diesen AGB ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Active Solutions GbR Die Active Solutions GbR ist aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der wechselseitig schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail übermittelt werden. Die Active Solutions GbR darf den Auftraggeber auf seiner Internetseite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen.

§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Dasselbe gilt, soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages undurchführbar sind.